Hausordnung
Zutritt, Ruhezeiten, Sicherheit, Rauchen, Dekoration, Abfall und was am Ende des Anlasses wiederhergestellt sein muss.
Gültig ab 27.09.2026.
Zutritt
Zutritt für Auf- und Abbau sowie für den Anlass selbst wird für jede Buchung individuell terminiert und im Angebot festgehalten.
Aufbau und Belastbarkeit
Zulässige Bodenlast und Aufbauhöhe für Ausstellungsstände richten sich nach den technischen Vorgaben der Halle und werden vor dem Anlass bestätigt.
Fremdtechnik und externe Dienstleister
Technik und Catering von externen Anbietern sind vorab bei Halle 550 anzumelden, damit Sicherheits- und Brandschutzauflagen eingehalten werden.
Sicherheit
Fluchtwege, Notausgänge und die maximale Personenzahl des jeweiligen Raums sind einzuhalten. Anweisungen des Personals von Migros-Genossenschafts-Bund aus Sicherheitsgründen sind zu befolgen.
Rauchen
Das Rauchen ist in den Innenräumen nicht gestattet; allfällige Aussenbereiche für Raucherinnen und Raucher werden vor Ort bezeichnet.
Rückgabe des Raums
Der Raum ist am Ende der Nutzung im vereinbarten Zustand zu übergeben: mitgebrachte Dekoration und Material entfernt, Abfall nach den Vorgaben vor Ort getrennt entsorgt, Mobiliar so, wie es übernommen wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zusätzlicher Reinigungs- oder Reparaturaufwand kann gemäss Vertrag verrechnet werden.